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Fortführungsprognose erstellen

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Fortführungsprognose – rechtssicher, bankenfest, praxisnah

Eine Fortführungsprognose ist mehr als ein Pflichtdokument für Jahresabschluss oder Bank. Sie ist der Bestandstest eines Unternehmens: Kann der Geschäftsbetrieb im Prognosezeitraum von mindestens 12 Monaten fortgeführt werden?
Eine belastbare Antwort entscheidet über Kreditlinien, Zahlungsfähigkeit, Bilanzierung – und häufig darüber, ob eine Insolvenz vermieden werden kann.

Wir unterstützen Geschäftsleitungen, Gesellschafter und Aufsichtsorgane mit prüfungs- und bankenfesten Fortführungsprognosen nach IDW PS 270 n. F., IDW S11 und – wenn erforderlich – mit Sanierungsgutachten nach IDW S6. Schnell, diskret, bundesweit.

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Inhalt


Was ist eine Fortführungsprognose?

Die handelsrechtliche Fortführungsannahme ist in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB verankert (Going-Concern-Prinzip). Entstehen ernsthafte Zweifel an der Fortführung – z. B. durch Liquiditätsengpässe, hohe Verluste, gekündigte Kreditlinien oder rechtliche Risiken – muss die Geschäftsleitung eine Fortführungsprognose veranlassen.

Kerninhalte einer tragfähigen Prognose:

  • Liquiditäts- & Finanzanalyse (Liquiditätsgrade, Eigenkapital, Verschuldung, Fälligkeiten)
  • integrierte 12-Monats-Planung (GuV, Bilanz, Cashflow)
  • Kapitaldienstfähigkeit (Zins/Tilgung, Covenants)
  • Risikoanalyse (wirtschaftlich, rechtlich, operativ) inkl. Sensitivitäten
  • Fortführungswille der Organe & Umsetzbarkeit der Maßnahmen

Zwei Arten: InsO vs. HGB – der Unterschied in der Praxis {#zwei-arten-inso-vs-hgb}

1) Insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose)

  • Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 2 InsO; Bezüge zu § 17/§ 18 InsO
  • Ziel: Ist die Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich?
  • Folge:
    • positiv: keine Antragspflicht
    • negativ: Insolvenzantragspflicht binnen gesetzlicher Fristen (s. u.)
  • Praxis: Häufig Vorstufe eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6.

2) Handelsrechtliche Fortführungsprognose (HGB)

  • Rechtsgrundlage: § 252 Abs. 1 S. 2 HGB
  • Ziel: Bestätigung/Widerlegung der Going-Concern-Annahme für den Jahresabschluss.
  • Folge:
    • negativ: Bilanzierung zu Liquidationswerten, umfangreiche Offenlegung.

Merksatz: InsO schaut auf Zahlungsfähigkeit & Antragspflichten, HGB auf die Bilanzierung. In der Praxis greifen beide ineinander.


Pflichten & Fristen (§ 15a InsO): 3/6-Wochen richtig managen {#pflichten-und-fristen}

Sobald Insolvenzindikatoren erkennbar sind, muss die Geschäftsleitung unverzüglich prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt.

  • Zahlungsunfähigkeit: Antrag spätestens nach 3 Wochen ab Eintritt.
  • Überschuldung: Antrag spätestens nach 6 Wochen ab Eintritt.

Unser Vorgehen in Akutfällen:

  1. 48-h-Schnellcheck: Liquiditätsstatus & Fälligkeitsanalyse, Zahlungen priorisieren.
  2. Entscheidungsvorlage: Fortführung realistisch? Welche Maßnahmen wirken wann?
  3. Dokumentation: Fristgerechte, IDW-konforme Unterlagen zur Haftungsreduzierung.

Anlässe & Indizien: Wann Sie handeln müssen {#anlaesse-und-indizien}

Typische Trigger für eine Fortführungsprognose:

  • kritische Liquidität, offene Verbindlichkeiten, Zahlungseinstellung
  • negatives Eigenkapital / bilanzielle Überschuldung
  • Kreditlinien gekündigt, reduziert oder mit harten Covenants
  • erhebliche Verluste, wegbrechende Schlüssel-Kunden / Projekte
  • ausstehende Steuern/Sozialabgaben
  • Jahresabschluss mit bestandsgefährdenden Risiken / wesentlichen Unsicherheiten

Praxis-Checkliste (Auszug):
□ Liquiditätslücke > 10 % der fälligen Verbindlichkeiten?
□ Kapitaldienst in der Planung bedienbar?
□ Maßnahmen realistisch terminiert & finanziert?
□ Lieferantenkredite / Zahlungsziele eingeschränkt?
□ Fortführungswille (Beschlusslage) dokumentiert?


Ablauf: Von Datenaufnahme bis prüfungssicherer Dokumentation {#ablauf}

  1. Kostenfreies Erstgespräch (Vertraulichkeit)
    Lagebild, Fristen, gewünschte Adressaten (Bank, WP, Gesellschafter, Gericht).
  2. Datenaufnahme
    Finanzdaten, Offene-Posten, Verträge, Finanzierungen, Geschäftsmodell, Markt.
  3. Analyse & integrierte Planung
    12-Monats-Planung (GuV/Bilanz/Cashflow), Kapitaldienst-Test, Working-Capital, Maßnahmenwirkung.
  4. Risikoprüfung & Sensitivitäten
    z. B. −10 % Umsatz, +100 bp Zins, verspätete Fördermittel; Break-even-Szenario.
  5. Ergebnis & Entscheidungsvorlage
    Fortführung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ja/nein; To-do-Liste mit Verantwortlichkeiten & Deadlines.
  6. Dokumentation & Übergabe
    IDW-konforme Prognose inkl. Anlagenpaket (Planungsmodell-Auszüge, Annahmen, Nachweise).
  7. Optionale Umsetzung
    Bank-/Gläubigerkommunikation, Maßnahmensteuerung, monatliches Plan-Ist-Controlling.

Planungsanforderungen nach IDW (integrierte Planung, Sensitivitäten) {#planungsanforderungen}

Eine tragfähige Fortführungsprognose stützt sich auf eine integrierte Planung:

  • Erfolgsplanung (GuV): realistische Annahmen zu Umsatz, Marge, Opex.
  • Bilanzplanung: Eigenkapital-Entwicklung, Covenants, stille Reserven.
  • Cashflow/Liquiditätsplanung: wochen-/monatsgenau je nach Krisenstadium.
  • Kapitaldienstfähigkeit: Zins-/Tilgungsplan, DSCR, Headroom-Nachweis.
  • Maßnahmenkatalog: Effekte (Betrag/Timing), Verantwortliche, Status.
  • Sensitivitätsanalysen: Was passiert, wenn Annahmen reißen?
  • Dokumentierte Prämissen: nachvollziehbar, widerspruchsfrei, mit Quellen.

Wichtig: Keine „rosaroten“ Pläne. Glaubwürdigkeit schlägt Optimismus. Unsere Modelle sind prüfbar, versionssicher und werden so aufbereitet, dass Banken, Wirtschaftsprüfer und Gerichte sie verstehen und akzeptieren.


Fortführungsprognose vs. Sanierungsgutachten (IDW S6) {#vergleich-s6}

Fortführungsprognose (InsO/HGB)

  • Fokus: 12 Monate, Zahlungsfähigkeit, Going-Concern
  • Ziel: Antragspflichten vermeiden, Bilanzierung absichern
  • Umfang: integrierte Planung + Risiko/Sensitivität

Sanierungsgutachten (IDW S6)

  • Fokus: mehrjährig, Geschäftsmodell- und Marktprüfung
  • Ziel: Gesamt-Sanierungsfähigkeit & Tragfähigkeit, Finanzierung verhandeln
  • Umfang: Wettbewerbsanalyse, Strategieroadmap, Maßnahmenportfolio, Mehrjahresplanung

Praxis: Wir starten regelmäßig mit der Fortführungsprognose und erweitern – falls erforderlich – modular zum IDW-S6-Gutachten.


Beweislast & Dokumentation (BGH 2017): Risiken minimieren {#beweislast}

Im Streitfall kommt es auf saubere Dokumentation an (u. a. BGH-Rechtsprechung 2017).

  • InsO-Prognose: Wer sich auf „positiv“ beruft, muss die Zahlungsfähigkeit nachweisen.
  • HGB-Prognose: Bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung sind Dokumentation, Plan-Ist-Abgleich und zeitnahe Aktualisierung entscheidend.
    Unser Ansatz reduziert persönliche Haftungsrisiken durch klare Aktenlage: nachvollziehbare Annahmen, Quellen, Versionierung, Entscheidungsvermerke.

Lieferumfang, Dauer, Kostenrahmen {#lieferumfang}

Deliverables (Standard-Package):

  • Prüfungssichere Fortführungsprognose (InsO/HGB)
  • Integrierte Planung (GuV/Bilanz/Cashflow, 12 Monate) + Kapitaldiensttest
  • Risikobericht inkl. Sensitivitäten & Maßnahmenwirkung
  • Adressaten-Versionen für Bank / Wirtschaftsprüfer / Gesellschafter
  • Management-Präsentation (Entscheidungsvorlage, To-do-Plan)

Dauer: abhängig von Datenlage & Komplexität; Akutfälle erhalten beschleunigte Priorität.
Kosten: transparent nach Erstgespräch; Festpreis möglich (klar definierter Scope).

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E-E-A-T: Team, Erfahrung, Qualitätssicherung {#eeat}

  • Expertise & Erfahrung: Interdisziplinäres Team aus Sanierungs- und Restrukturierungsberatern mit langjähriger Projektroutine in Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tech.
  • Autorität: IDW-konforme Methodik, adressatengerechte Dokumentation, hohe Akzeptanz bei Banken und Wirtschaftsprüfern.
  • Trust: Vertraulichkeit, klarer Projektplan, nachvollziehbare Modelle. Referenzen und anonymisierte Case-Snippets stellen wir auf Anfrage bereit.
  • Qualitätssicherung: Vier-Augen-Prinzip, Checklisten (Fristen, Annahmen, Risiken), rollierender Plan-Ist-Abgleich bei Begleitmandaten.

(Optional einbauen: Autorenbox mit Name, Qualifikation, Berufserfahrung und Kontakt.)


Regionale Nähe – bundesweit vor Ort {#regional}

Wir arbeiten bundesweit – kurzfristig verfügbar in u. a. Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Leipzig, Stuttgart sowie in wirtschaftsstarken Mittelzentren.
Vor-Ort-Workshops sind möglich; Remote-Setups beschleunigen die Datensichtung.


FAQ {#faq}

Wann brauche ich eine Fortführungsprognose?
Sobald bestandsgefährdende Risiken oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen, bei Jahresabschluss-Unsicherheiten, auf Bank-/WP-Anforderung oder im Rahmen von Sanierungsverhandlungen.

Was passiert bei negativer Prognose?
Es droht Antragspflicht (3/6-Wochen). Wir liefern einen klaren Fahrplan: Maßnahmenpriorisierung, Finanzierungspfad, Kommunikationsleitlinien.

Wie belastbar muss die Planung sein?
Nach IDW-Anforderungen: integriert, nachvollziehbar, widerspruchsfrei, mit Sensitivitäten und dokumentierten Annahmen.

Ist zusätzlich ein IDW-S6-Gutachten nötig?
Bei komplexen Fällen oder auf Gläubigeranforderung ja. Wir skalieren die Fortführungsprognose modular zum S6-Gutachten.

Wie schnell geht das?
Je nach Datenlage kurzfristig – Akutfälle priorisieren wir. Ein 48-h-Schnellcheck schafft Orientierung.

Was kostet das?
Projektabhängig. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreis- oder Rahmenangebot.


Empfohlene nächste Schritte (intern verlinken)

  • Fortbestehensprognose (InsO) – Leitfaden für Geschäftsleiter
  • Fortführungsprognose (HGB) – Going-Concern im Jahresabschluss
  • IDW PS 270 n. F. kompakt erklärt
  • IDW S11 & Liquiditätsstatus – Praxisleitfaden
  • Sanierungsgutachten (IDW S6) – Inhalte, Dauer, Kosten

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